Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienunterkunft Ketelwaldhof

Allgemeine Mietbedingungen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Buchungen zwischen uns und einem Mieter
in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.

Mieter ist eine natürliche Person.

1. Vertragsschluss

(1) Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienunterkunft ist verbindlich geschlossen, wenn der in der
Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen bzw. eine verbindliche
Online-Buchung (auch per E-Mail) erfolgt und die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist. Die Ferienunterkunft
wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und
darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Mit der Buchung erkennt
der Mieter unsere AGB an.

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Tatjana Baumann und Thomas Welling
Ketelwaldhof Kleve
Engelsstraße 8a
47533 Kleve

zustande.

(3) Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.ketelwaldhof-kleve.de/agb.html einsehen.

2. Gästezahl, Nutzung

(1) Die Ferienunterkunft darf nur mit der angegebenen Zahl an Personen belegt werden, die bei Buchung angegeben und
mittels Buchungsbestätigung bestätigt wurde. Die gebuchte Personenzahl gilt als verbindlich für die Rechnungsstellung.

(2) Sollten mehr Personen als gebucht anreisen, erfolgt hierfür eine Nachberechnung. Bei Bedarf und nach Rücksprache
ist eine Überbelegung möglich. Zusatzbetten können gestellt werden.

(3) Beim Verlassen der Räume sind stets Eingangstür, sämtliche Fenster und Wasserhähne zu schließen.

3. Mietpreis und Nebenkosten

(1) In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten.

(2) Der Vermieter behält sich vor, bei Anreise eine Kaution in Höhe von 150 € zu erheben. Hierüber wird der Mieter frühzeitig
vor Mietbeginn schriftlich informiert. Die Kaution ist am Anreisetag bei Schlüsselübergabe bar zu zahlen und wird bei
Schlüsselrückgabe am Abreisetag zurückerstattet. Aufgetretene Schäden werden von der Kaution vor Rückerstattung abgezogen.
Sollte der Wert der o. g. Verrechnung den Kautionsbetrag übersteigen, wird über den Restbetrag eine Rechnung erstellt.

4. Bezahlung

(1) Spätestens 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Mietsumme (mindestens 50€)
auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu überweisen. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb dieser Frist auf dem
angegebenen Konto eingegangen sein, so wird der Mietvertrag automatisch für nichtig erklärt. Die Ferienunterkunft kann sodann
neu vermietet werden, ohne dass der ursprüngliche Mieter einen Anspruch auf Aufrechterhaltung seiner Reservierung hat.

(2) Die Restzahlung ist ohne nochmalige Aufforderung spätestens 28 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Liegen zwischen dem Tag des
Vertragsabschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 28 Tage, ist der gesamte Mietpreis sofort nach Vertragsabschluss
auf das genannte Konto zu überweisen oder – nach Vereinbarung – bei Ankunft vor Bezug der Ferienwohnung in bar zu entrichten.

(3) Nichtzahlung des Mietpreises bis zum Mietbeginn kommt in diesem Fall einem Rücktritt gleich und es entfällt der Anspruch
auf Nutzung der Ferienunterkunft.

5. Rücktritt durch den Mieter

(1) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

(2) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen
und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Rücktritt zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: 0%

Rücktritt zum 14. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%

danach bzw. bei Nichterscheinen: 100%

der maßgeblichen Miete.

(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende
Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder
persönlich unzuverlässig erscheint.

(5) Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den
Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

(6) Der Vermieter wird nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig vermieten und
muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Beim vorzeitigen
Beenden des Mietverhältnisses (Abreise/Abbruch) durch den Mieter entsteht kein Anspruch auf Mietpreisminderung.
Die vorangegangenen Ausführungen gelten entsprechend.

6. Reiseverlängerungen

(1) Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist mit vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich, wenn die Unterkunft
für den gewünschten Zeitraum noch frei ist.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

(1) Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht
fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung
des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur
Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

8. Mietdauer / Inventarliste

(1) Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16:00 Uhr, oder nach Absprache, in vertragsgemäßem
Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.

(2) Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das im Mietobjekt befindliche Inventar zu überprüfen und
etwaige Fehlbestände oder Schäden spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem
benannten Kontaktperson mitzuteilen.

(3) Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr geräumt in besenreinem
Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche,
Spülen des Geschirrs, Ausräumen der Spülmaschine, Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer, und verbringen
des Mülls zur Abfallbox auf dem Grundstück.

9. Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.

(2) Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den
Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder
seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

(3) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist,
unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist
der Mieter ersatzpflichtig.

(4) In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht
hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den
Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

(5) Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet,
selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering
zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt
der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen
(insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Der Mieter haftet selbst für verursachte Schäden in/an der
Ferienunterkunft während seiner Nutzung in voller Höhe.

(6) Bei Verlust von Schlüsseln werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Mieter hat für die
dadurch entstehenden Kosten aufzukommen.

(7) Der Vermieter haftet nicht für den Verlust und/oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Mieters.
Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.

(8) Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar gemacht
werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.

(9) Der Vermieter ist berechtigt, das Haus bei Bedarf z. B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten.

(11) Die Benutzung der Wege zum Haus, der Treppe und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.

10. Nichtraucherhaus

(1) Das Rauchen ist in der Ferienunterkunft nicht gestattet. Geraucht werden darf nur außerhalb des Hauses. Zuwiderhandlungen
jedweder Art können Schadensersatzforderungen aufgrund notwendiger Sonderreinigungen zur Folge haben.
Das bedeutet im Einzelnen:

• Sollten die Gerüche nicht mehr anders zu beseitigen sein, kann dies bedeuten, dass der Verursacher die Kosten einer
Komplettrenovierung tragen muss.
• Sollten die Gerüche sich durch eine umfangreiche Endreinigung beseitigen lassen, so muss der Verursacher die Kosten tragen,
die über die Kosten der normalen Endreinigung hinausgehen.
• Sollte der nächste Gast die Wohnung wegen des Gestanks nicht beziehen wollen oder die Miete mindern, so wird dieser Schaden
von dem Verursacher zu tragen sein.

11. Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten
Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten.

(2) Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt,
durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt
unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen
durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies
möglich ist) behilflich.

(4) Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und
Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände
bei Diebstahl oder Feuer. Der Mieter verzichtet insoweit auf jegliche Schadensersatzansprüche. Für mutwillige Zerstörungen
bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang

12. Reklamationen

(1) Stellt der Mieter bei Bezug der Ferienunterkunft fest, dass diese nicht der Beschreibung entspricht bzw. stellt er Mängel
fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich (spätestens am nächsten Tag) zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus
entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr gelten gemacht werden.

13. Sauna

(1) Die Benutzung der Sauna erfolgt auf eigenes Risiko. Gehen Sie mit Ihrer Gesundheit, den bereitgestellten Sauna-Utensilien (wie z.B. Duftstoffe, -öle, Diffusor) verantwortungsvoll und wohlwollend um. Brechen Sie die Nutzung ab, sobald Sie sich unwohl fühlen.

14. Tierhaltung

(1) Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag
gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall und nur für eine speziell dafür benannte Ferienwohnung .
Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

(2) Bei einer Belegung mit Tier, haftet der Mieter im vollen Umfang für durch das Tier herbeigeführte Schäden. Tiere dürfen nicht
unbeaufsichtigt in der Wohnung verbleiben und sie sind von Betten fernzuhalten.

(3) Für die Beseitigung von Verschmutzungen, die über den Grad der normalen Verschmutzung durch Mensch und Tier hinaus
entstehen, kommt im vollen Umfang der Mieter auf. Sollte durch Beschädigung/Verschmutzung über Maße eine
Weitervermietung nicht stattfinden können, haftet der Mieter für den Mietausfall und damit verbundener
Schadensersatzansprüche Dritter im vollen Umfang.

15. Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

(1) Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen
Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Benutzung
des WLAN-Zugangs zum Internet mittels eines Codes. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs
zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des
Internetzuganges für irgendeinen Zweck.

(2) Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den
Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs
hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.
Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.)
bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf
eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen,
übernimmt der Vermieter keine Haftung.

(3) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch
genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich.
Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten
von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

Er wird insbesondere:

● das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten-oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen.
● keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt
insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen.
● die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten.
● keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten.
● das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter der Ferienunterkunft von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer
rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung
beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und
Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß
vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des

16. Änderungen des Vertrages

(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

17. Hausordnung

(1) Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes
Türwerfen, Möbel bewegen oder Stampfen und solche Tätigkeiten, die die Nachbarn durch den entstehenden Lärm belästigen
und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.

(2) Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh-
und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

18. Zuwiderhandlung

(1) Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter vor, das Mietverhältnis ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu beenden.

19. Datenschutz

(1) Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten
über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt
und werden nicht an Dritte weitergegeben.

(2) Der Mieter hat jederzeit das Recht, der Speicherung seiner Daten zu widersprechen.

(3) Die Löschung wird in einem angemessenen Zeitraum stattfinden, wenn dem keine gesetzlichen Erfordernisse (z. B. aus
steuerrechtlicher Sicht) entgegenstehen.

20. Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

21. Schlussbestimmungen

(1) Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung
mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor,
sofern sie gleichwertig oder besser sind.

22. Salvatorische Klausel

(1) Sollten sich in einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem
Vertrag eine Lücke befinden, so werden hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der
unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich möglich,
dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben
würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

23. Gerichtsstand

(1) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften die Stadt, in dem
das vermietete Objekt gelegen ist; der Gerichtsstand ist daher Kleve, zuständig ist das Amtsgericht Kleve.

****************************************************************************************************

Stand der AGB März 2023